Am 16. März 1973, also heute vor genau 50 Jahren, wurde im Tagungshaus auf dem Leuenberg bei Basel die „Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa“, kurz „Leuenberger Konkordie“, verabschiedet. Ziel war es, zwischen den lutherischen und reformierten sowie den aus ihnen hervorgegangenen unierten Kirchen sowie den vorreformatorischen Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder wechselseitig Kirchen-, das heißt Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zu erklären, was die gegenseitige Anerkennung der Ordinationen und die Verpflichtung zu einer möglichst großen Gemeinsamkeit in Zeugnis und Dienst an der Welt einschließt. Basis der Kirchengemeinschaft ist hier das gemeinsame Verständnis des Evangeliums, wie es in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments bezeugt ist, einschließlich der gemeinsamen Auffassung von Taufe und Abendmahl. Die im 16. Jahrhundert zwischen den beiden Hauptflügeln der kontinentalen Reformation erfolgten Verwerfungen sind danach überwunden, sie treffen den heutigen Partner nicht mehr. Weiter bestehende Unterschiede spiegeln den Reichtum der evangelischen Traditionen wider, sind aber nicht mehr kirchentrennend. Bis heute haben insgesamt 96 evangelische Kirchen die Konkordie unterzeichnet. Sie, die Signatarkirchen, bilden die „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“(GEKE).
Der Evangelische Bund nun hat von Anfang an den Weg und die Verabschiedung der „Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa“ unterstützt. Entsprechend heißt es in seinen 2022 in Dresden beschlossenen Grundsätzen: „Der Evangelische Bund ist …dem Verständnis von Kirchengemeinschaft verpflichtet, wie es in der Leuenberger Konkordie von 1973 grundgelegt ist. Danach zeigt sich die Einheit der Kirche als deren Gemeinschaft in versöhnter Vielfalt.“ Darum hat er auch 2023 zum Themenjahr „50 Jahre Leuenberg“ ausgerufen. Mit der Europäischen Tagung für Konfessionskunde im Februar d.J. in Bensheim konnte diesbezüglich ein erstes Ausrufezeichen gesetzt werden. Die 113. Generalversammlung, des Evangelischen Bundes, die im Oktober 2023 in Ulm unter dem Motto „Vielfalt : Kirchen : Gemeinden“ stattfindet, wird den Faden aufnehmen und darüber hinaus danach fragen, ob mit der Leuenberger Konzeption nicht bloß ein innerreformatorisches Modell von Kirchengemeinschaft vorliegt, sondern auch ein ökumenisch offenes. Hintergrund dieser Frage ist die Tatsache, dass nach einer Konsultationsreihe im Auftrag der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und des Päpstlichen Rats zur Förderung der Einheit der Christen auf der 8. Vollversammlung der GEKE in Basel 2028 beschlossen wurde, einen offiziellen Dialog mit Rom über das Verständnis von Kirche und Kirchengemeinschaft zu führen. Auch dies zeigt, dass das in 50 Jahren auf der Grundlage der Leuenberger Konkordie Erreichte nichts ist, auf dem man sich ausruhen will, vielmehr Ansporn ist, den Weg der Ökumene und also den Weg hin zur sichtbaren Einheit der Kirche, verstanden als vielfältige Gemeinschaft in einem Glauben und am Tisch des Herrn, konsequent weiterzugehen.
So denken wir heute dankbar an das 50-jährige Jubiläum der Leuenberger Konkordie: auf dass wir als Christinnen und Christen alle eins seien (Johannes 17, 21).
CS/TN