In seinem am 8. April 2016 der Öffentlichkeit von den Kardinälen Schönborn und Baldisseri präsentierten nachsynodalen Schreiben „Amoris Laetita“ fasst Papst Franziskus die Diskussion der beiden Synoden im Oktober 2014 und 2015 zusammen, deren Ziel es war, den Umgang der katholischen Kirche mit der Vielfalt von Lebensentwürfen neu zu bedenken und evtl. zu reformieren. Von Anfang an gab es dazu sehr konträre Meinungen, weshalb man umso gespannter war, was der Papst dazu zu sagen hat.
Mit „Amoris Laetita“ hat Franziskus nun gesprochen – aber nicht im Sinne von: Roma locuta, causa finita – Rom hat gesprochen, die Angelegenheit ist erledigt. Er hat keinen Gesetzestext geschrieben und vermeidet an vielen Stellen klare Festlegungen. Deshalb ist die Angelegenheit noch nicht beendet, sondern die Diskussion geht nun erst richtig los. Und er nimmt damit den Bischöfen, Priestern und Gläubigen ihr je eigene Verantwortung nicht ab.
Selbstkritische Töne
Wer bisherige päpstliche Texte zu Familienpastoral und Sexualethik im Auge hat, dem fallen selbstkritische Töne auf. So bemängelt Franziskus, dass sich die Verkündigung und Lehre die eheliche Liebe betreffend bisher zu einseitig auf die Aufgabe der Fortpflanzung konzentriert habe (AL 36). Dies ist der Blick des II. Vatikanischen Konzils, welches eheliche Liebe nicht nur auf den Fortpflanzungszweck beschränkt. Selbstkritisch geht er auch mit dem Umgang mit dem Gewissen der Gläubigen um: „Wir sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen.“ (AL 37) Der Einzelne soll nicht länger durch eine allzu schematische Anwendung moralischer Vorschriften bevormundet werden, z. B. wenn es um „verantwortliche Elternschaft“ geht.
Zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen
In der Frage des Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen weist der Papst dem Gewissen eine zentrale Rolle zu. Er betont, dass sie nicht exkommuniziert seien (AL 243) und erkennt auch an, dass auch in nichtsakramentalen Verbindungen das Ideal der christlichen Ehe „zumindest teilweise und analog“ verwirklicht werde. (AL 292) Wichtig bei der Bewertung von Beziehungen sei die „pastorale Unterscheidung“ der konkreten Situation. (z.B. AL 293), denn: „Niemand darf auf ewig verurteilt werden, denn das ist nicht die Logik des Evangeliums! Ich beziehe mich nicht nur auf die Geschiedenen in einer neuen Verbindung, sondern auf alle, in welcher Situation auch immer sie sich befinden.“ (AL 297).
Auch für die besonders heftig diskutierte Frage des kirchlichen Umgangs mit wiederverheirateten Geschiedenen stellt der Papst keine allgemeingültige Regel auf. Zwar öffnet er die Kommunion nicht für alle betroffenen Personen, aber er schließt eine Zulassung zum Kommunionempfang im Einzelfall nicht aus. Damit stärkt er auf der Seite der Betroffenen vor allem die Rolle des Gewissens und den Seelsorgern erteilt er die Lizenz zur besonnenen Abwägung. Und damit übernimmt er weitgehend den Vorschlag der deutschsprachigen Bischöfe während der Bischofssynode zu Ehe und Familie, der auch Eingang in das Papier fand, das die Bischofssynode dem Papst vorlegte. Das letzte Wort haben so auch bei Franziskus der Beichtvater und das Gewissen der Betroffenen.
Unveränderte Position bei den Homosexuellen
In der Frage des Umgangs mit Homosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren, die unter den Bischöfen besonders umstritten war, beharrt der Papst auf den bisherigen Positionen: „Wir müssen die große Vielfalt familiärer Situationen anerkennen, die einen gewissen Halt bieten können, doch die eheähnlichen Gemeinschaften oder die Partnerschaften zwischen Personen gleichen Geschlechts, zum Beispiel, können nicht einfach mit der Ehe gleichgestellt werden.“ (AL 52)
Ökumenische Aspekte nur kurz gestreift
Aus evangelischer Sicht bedauerlich ist es, dass in dem Papstschreiben die Frage der konfessionsverschiedenen Ehe nur kurz behandelt wird. Allgemein werden Aussagen des Schreibens von Papst Johannes Paul II. in „Familiaris Consortio“ wiederholt, in der Frage der Kommunionzulassung verweist er auf die Normen des ökumenischen Direktoriums. Die bei seinem Besuch in der evangelischen Christuskirche in Rom im November 2015 aufkeimenden Hoffnungen werden hier enttäuscht.
Die Reform der kirchlichen Vorschriften über Ehe und Familie, wie sie manche von Papst Franziskus erhofft, manche befürchtet hatten, hat nicht stattgefunden. Aber neue Freiräume sind geöffnet worden, welche weitere Diskussionen provozieren. Bischöfe, Priester und Gläubige sind gefordert. Der Einzelne heraus, zu einem mündigen und freien Christenmenschen zu werden, Freiheit in Verantwortung zu leben. Damit ist die Einheit von Lehre und Praxis auch offiziell dahin. Franziskus hat gesprochen und lässt eine Vielfalt von Interpretationen zu.
Martin Bräuer ist Catholica-Referent im Konfessionskundlichen Institut Bensheim