70 Jahre nach ihrer Gründung wird die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auch im theologischen Sinne zur Kirche. Bei der Synodentagung in Bremen wurde am Mittwoch, 11. November 2015, eine entsprechende Änderung der Verfassung einstimmig mit einer Enthaltung beschlossen. Die EKD sei als “Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche”, lautet die Formel, die nach jahrelanger Debatte über den Kirchenstatus Zustimmung fand. In Artikel 1 der Grundordnung soll es künftig heißen: „Die Evangelische Kirche in Deutschland ist die Gemeinschaft ihrer lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen. Sie versteht sich als Teil der einen Kirche Jesu Christi… Sie ist als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche.“ Die Änderung blieb hinter dem ursprünglichen Entwurf weit zurück. Darin hatte es geheißen, die EKD sei „selbst Kirche“.Der Änderung der Grundordnung müssen nunmehr allen 20 lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen zustimmen.
Bischof Martin Hein von der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck nannte die Verfassungsänderung eine Kompromisslösung, die einen “Minimalkonsens” darstelle. Seine Landeskirche habe mehr erwartet. Er hoffe, dass in 10 oder 20 Jahren ein neuer Anlauf unternommen wird, um mutiger auf Gemeinschaft der EKD zuzugehen, sagte Hein. Hingegen argumentierte der Synodale Michael Beintker, die Grundordnungsänderung sei kein Kompromiss, sondern eine “Erkenntnisgewinn aus einem Lernprozess”. “Die EKD ist nichts ohne ihre Gliedkirchen, und sie ist alles mit ihren Gliedkirchen”, sagte der reformierte Theologieprofessor.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs hatte EKD-Ratsmitglied Markus Dröge am Sonntag vor dem Kirchenparlament gesagt, mit dem theologischen Konsens über die Art des Kircheseins der EKD werde klargestellt, dass die sie keine “Union von Kirchen” und auch keine “Verwaltungsunion” sei. Die Ergänzung des Verfassungsartikels 1 ändere nichts an der Kompetenzverteilung zwischen Landeskirchen und EKD, versicherte der Berliner Bischof Dröge. Aus Synodenkreisen verlautete, dass Vertreter der lutherischen Kirchen in Braunschweig, Sachsen, Schaumburg-Lippe und Württemberg Bedenken geäußert hatten. Sie legten Wert darauf, dass die EKD weiterhin keine Kirche im Sinne eines eigenständig handelnden Objekts sei.
Im sogenannten „Verbindungsmodell“ streben die konfessionellen Zusammenschlüsse Union Evangelischer Kirchen (UEK) und Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) sowie die EKD eine engere Zusammenarbeit an. Bisher verstand sich die EKD als Gemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen, nicht jedoch als eigenständige Kirche. Mit der Änderung sei weder eine Kompetenzverschiebung zugunsten der EKD verbunden, noch ließen sich daraus organisationsrechtliche Folgerungen ziehen, so der Vorsitzende des Rechtsausschusses der EKD-Synode, Gerhard Eckels (Braunschweig). Es sei vielmehr „Ausdruck der Feststellung, dass die EKD Kirche ist“.
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EKD „als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche“
EKD-Synode beschließt Kompromissformel