Vom 25. bis 27. September 2025 fand in Frankfurt/Main die 115. Generalversammlung/Jahrestagung des Evangelischen Bundes statt. Ihr Thema lautete: „Bekenntnisse heute. Zwischen Nizäa und Pop Up Church“.
Eröffnet wurde die vom hessischen Landesverband des Evangelischen Bundes (EB Hessen) ausgerichtete Tagung mit einem Gottesdienst in der Frankfurter Alten Nikolaikirche, der von den beiden Vorsitzenden des EB Hessen, Pfarrer Matthias Ullrich und Pfarrerin Astrid Horn, der Stellvertretenden Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Pfarrerin Ulrike Scherf, und dem Präsidenten des Evangelischen Bundes, Kirchenpräsident i.R. Dr. h.c. Christian Schad, geleitet wurde. In diesem Gottesdienst wurde auch der langjährige Catholica-Referent des Konfessionskundlichen Instituts in Bensheim, Pfarrer Martin Bräuer D.D., in den Ruhestand verabschiedet. Im Anschluss daran eröffnete Präsident Dr. h.c. Christian Schad im Bibelhaus Frankfurt die Generalversammlung im Rahmen eines Begrüßungsabends.
Im Mittelpunkt der Jahrestagung, an der sich 75 Dauerteilnehmerinnen und -teilnehmer beteiligten, standen, ausgehend vom 1700-jährigen Jubiläum des ersten ökumenischen Bekenntnisses der Kirche, des sog. Nizänums von 325, ein historisches und ein systematisch-theologisches Referat.
Professor Dr. Karl Pinggéra, Kirchengeschichtler am Fachbereich Evangelische Theologie der Philipps-Universität Marburg, skizzierte den historischen Rahmen des Bekenntnisses von Nizäa und seine Wirkung bis heute. Kaiser Konstantin der Große berief im Jahr 325 das erste ökumenische Konzil in
der Geschichte der Kirche ein, das in Nizäa, dem heutigen Iznik in der Türkei, tagte. Dort versammelten sich ca. 200 Bischöfe aus allen Teilen des Römischen Reiches, um sowohl kirchenrechtliche Regelungen zu treffen, etwa die Festlegung des Termins des Osterfestes, als auch die durch den aus Alexandria stammenden Presbyter Arius provozierten Streitigkeiten hinsichtlich des christlichen Gottesverständnises beizulegen. Während Arius die Lehre vertrat, dass Jesus Christus, der Gottessohn, ein – wenn auch einzigartiges – Geschöpf des Vaters und also diesem untergeordnet sei, verwarf das Konzil von Nizäa diese Auffassung und betonte stattdessen: der Sohn sei „wesensgleich“ („homoousios“) mit dem Vater. So wurde die uneingeschränkte Gottheit Jesu öffentlich bekannt. Allerdings markiert das deklaratorische Bekenntnis von Nizäa erst den Anfang weiterer theologischer Debatten um die Dreieinigkeit Gottes. Auf dem zweiten ökumenischen Konzil von Konstantinopel 381 wurde das Bekenntnis von Nizäa 325 bestätigt und zugleich erweitert zum sog. Nizäno-Konstantinopolitanum. Es wurde von der Kirche seit 451 als maßgebend bezeichnet.
Professor Dr. Thorsten Dietz, Systematischer Theologe und zurzeit in der Erwachsenenbildung der Reformierten Kirche des Kantons Zürich tätig, erkennt die Pointe der „hohen Christologie“ von Nizäa darin, dass in dem mit dem Vater wesensgleichen Sohn Gott selbst in die tiefsten Tiefen des Menschseins gekommen sei – bis zum Tod am Kreuz. In Jeus Christus, so Dietz, bewegt Gott sich nicht nur auf uns Menschen zu, sondern wird selbst Mensch, tritt an unsere Seite, um uns als „Gott in der Tiefe“ nahe zu sein. Thorsten Dietz betonte zudem: Das religiöse Bekennen sei Antwort des Glaubens auf das Bekenntnis Gottes zu uns Menschen, das er in Jesus Christus ein für alle Mal gesprochen habe. Christliches Bekennen sei stets ermöglichtes Bekennen, weil Gott verdankt. Es gründe im vorgängigen Wort Gottes an uns. Ausformulierte Bekenntnisse erfüllten gegenüber dem individuellen, persönlichen Bekennen einen sozialen Zweck. Seien sie doch öffentlicher Ausdruck der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, hier: der Zugehörigkeit zur Kirche Jesu Christi. Bekenntnistexte hätten immer einen zeitgeschichtlichen Kontext; sie seien daher variabel. Das freilich, was im christlichen Bekenntnis bekannt werde, nämlich Gott selbst in der Einheit von Vater, Sohn und Heiligem Geist, sei hingegen bleibendes Gegenüber und Korrektiv von uns Menschen.
In sich anschließenden Workshops erfolgte die Vertiefung der theologischen Impulse der beiden Referenten. Es schlossen sich danach Exkursionen in Frankfurt/Main an sowie ein Hessischer Abend, an dem die beiden Landeskirchen im Bundesland Hessen, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau sowie die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, vorgestellt wurden.
Die Generalversammlung endete mit dem „Update Ökumene“ und der Mitgliederversammlung des Evangelischen Bundes. Im Zentrum standen hier der aktuelle Stand des ökumenischen Miteinanders der Kirchen, vorgetragen durch die Experten des Konfessionskundlichen Instituts Bensheim mit den Schwerpunkten: Catholica, Orthodoxie, Freikirchen, Anglikanismus und Weltökumene, sowie die künftige Ausrichtung des Evangelischen Bundes als das Ökumenische Arbeitswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Die 116. Generalversammlung, sie findet im kommenden Jahr statt vom 1. bis 3. Oktober 2026 in Berlin mit dem Thema: „Die Zukunft des Sozialen. Weltweit, in Europa und Deutschland“ statt. Am besten: den Termin gleich vormerken!
CS/TN